Hausverwaltungen

Die Fachanwaltskanzlei hat die Tätigkeitsschwerpunkte Wohnungseigentums- und Mietrecht und ist auf die Beratung und Vertretung von Hausverwaltungen fokussiert. 

Die Fachanwaltskanzlei ist Mitglied im Verband nordrhein-westfälischer Immobilienverwalter (VNWI) und Rechtsanwalt Ritsert ist dort als Mitglied des VNWI-Fachbeirates Fortbildung engagiert.

Die Arbeitsweise sowie die Problemstellungen der Verwalter sind bekannt und werden lösungsorientiert angepackt.

Die Fachanwaltskanzlei ist damit auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Verwalter eingestellt.

Die Anforderungen an die Verwalter steigen ständig und das Tagesgeschäft lastet die Verwalter in der Regel aus, sodass u. a. zu wenig Zeit für die Akquise bleibt. Die Kanzlei nimmt Ihnen gerne die Aufgaben ab, die Sie für die WEG oder die Vermieter abgeben können und sollten.

Hierzu zählen insbesondere Beschlussanfechtungsklagen, Hausgeldklagen und Räumungsklagen (werden unverzüglich und vorrangig behandelt), aber auch alle anderen miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheiten.

Der Verwalter ist gemäß § 45 WEG Zustellungsvertreter der beklagten Wohnungseigentümer. „Nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage kann der Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen“ (Leitsatz des BGH vom 5.7.2013, Az. BGH V ZR 241/12)

Ich würde mich freuen, Ihren Arbeitsalltag durch die Übernahme solcher Angelegenheiten zu entlasten und zu erleichtern.


Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...