Rechtsgebiete

Die Kanzlei konzentriert sich auf die Tätigkeitsbereiche Miet-, Wohnungseigentums- und Maklerrecht.

Vermietern biete ich insbesondere eine dauerhafte, standortungebundene Betreuung, als Alternative zur Mitgliedschaft in einem Vermieterverein, an. Bei Hausverwaltungen oder Vermietungsgesellschaften können regelmäßige Besprechungstermine in deren Büroräumen stattfinden. Selbstverständlich übernehme ich auch die Prozessvertretung für Sie als Vermieter.

Wohnungseigentümern biete ich eine umfassende Beratung in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, wie zum Beispiel der Anfechtung von Beschlüssen oder Hausgeldabrechnungen. Gerade bei Beschlussanfechtungen ist aufgrund kurzer Fristen eine schnelle Beratung erforderlich.

Das Maklerrecht wird wesentlich durch Einzelfallentscheidungen und somit „Richterrecht“ geprägt. Es handelt sich daher um eine Spezialmaterie, bei der ich Makler und deren Kunden gerne kompetent unterstütze.      
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