Montag, 18. Juni 2012

Gewerberaummiete 1


Verwaltungskosten als Betriebskosten

Die Umlage von „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung“ in Formularmietverträgen über Geschäftsräume ist möglich. Eine solche Umlage ist weder überraschend noch verstößt sie gegen das Transparenzgebot.
(vgl. BGH XII ZR 112/09)

Schadensersatz des Vermieters bei beschädigtem Bodenbelag

Ein Schadensersatz des Vermieters im Falle der Beschädigung eines fast 20 Jahre alten Bodenbelages in den Räumen einer Arztpraxis scheidet aus, weil dessen Lebensdauer bereits abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter den Bodenbelag nach einer Beschädigung eigenmächtig durch einen neuen Bodenbelag niederer Qualität ausgetauscht. Der Vermieter verlangte daraufhin Schadensersatz, der ihm aber nicht zugesprochen wurde.
(vgl. OLG Düsseldorf I 24 U 170/10; GE 2012, S. 267)

Rauchverbot ist kein Mangel                   

Das landesrechtliche Rauchverbot nach einem Nichtraucherschutzgesetz stellt keinen Mangel an einer verpachteten Gaststätte dar. Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehenen Raucherbereich einrichten kann.
(vgl. BGH XII ZR 189/09)

Mietkaution              

Die im Wohnraummietrecht anzuwendende Vorschrift des § 551 BGB ist beim Gewerbemieter nicht anzuwenden. Das bedeutet, dass die Mietkaution verhandelbar ist und höher als 3 Monatsmieten sein kann und dass diese z.B. schon vor der Übergabe zu leisten ist. Ebenso können Betriebskostenvorauszahlungen und ggf. Umsatzsteuer mit abgesichert werden.
(vgl. OLG Brandenburg, ZMR 2006, 853; a. A. Lindner-Figura Kap. 12 Rn. 29ff.)

Dauer einer Mietminderung         

Wirkt sich ein Mangel bei einem Gewerberaummietverhältnis nur periodisch auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache aus, ist der Mietzins auch nur in diesem Zeitraum kraft Gesetz herabgesetzt.
(vgl. BGH XII ZR 132/09)

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