Samstag, 16. Juni 2012

Betriebskosten - Mietkosten für Rauchwarnmelder


Mietkosten für Rauchwarnmelder

Mietkosten für Rauchwarnmelder sind keine umlagefähigen Betriebskosten, da es sich um so genannte Kapitalersatz- oder Kapitalanschaffungskosten handelt und diese vom Vermieter zu tragen sind.
(vgl. AG Schönebeck 4 C 148/11; IMR 2012, S. 19)
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