Auszahlung der Mietkaution ohne Fälligkeit
Mieter sollten eine
Verpfändungserklärung der Mietkaution vor der Unterzeichnung genau prüfen, um
auszuschließen, dass ihre Kaution dem Vermieter eines Tages ausbezahlt wird,
ohne dass die Bank die Fälligkeit der Kaution hinterfragt. Besteht nämlich eine
entsprechende Vereinbarung in der Verpfändungserklärung, kann die Auszahlung
der Mietkaution auch ohne Nachweis der Fälligkeit vom Vermieter verlangt
werden.
(AG Mitte 9 C 89/11; GE 2012
S.67)