Montag, 16. Juli 2012

Auszahlung der Mietkaution


Auszahlung der Mietkaution ohne Fälligkeit

Mieter sollten eine Verpfändungserklärung der Mietkaution vor der Unterzeichnung genau prüfen, um auszuschließen, dass ihre Kaution dem Vermieter eines Tages ausbezahlt wird, ohne dass die Bank die Fälligkeit der Kaution hinterfragt. Besteht nämlich eine entsprechende Vereinbarung in der Verpfändungserklärung, kann die Auszahlung der Mietkaution auch ohne Nachweis der Fälligkeit vom Vermieter verlangt werden.
(AG Mitte 9 C 89/11; GE 2012 S.67)
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