Dienstag, 31. Juli 2012

Mietkaution


Kein Abwohnen der Mietkaution

Der Mieter kann während des Mietverhältnisses, auch nach fristgemäßer Kündigung, nicht mit der Mietkaution gegen die Miete aufrechnen, da der Anspruch während des laufenden Mietverhältnisses nicht fällig ist.
(vgl. LG Berlin 12 T 1/12, GE 2012, S. 489)
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