Sonntag, 26. August 2012

Betriebskosten - Umlage nach Verbrauch


Umlage bei vorhandenen Zählern


Der Vermieter ist trotz eines anderen Verteilungsschlüssels im Mietvertrag verpflichtet, Frisch- und Schmutzwasser nach Verbrauch umzulegen, wenn während des Mietverhältnisses in sämtlichen Wohnungen und Gemeinschafträumen Wasserzähler installiert wurden.
(vgl. AG Köln 212 C 38/12; IMR 2012, S. 231)
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