Mittwoch, 21. November 2012

Winterdienst

Streupflicht

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhalspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.
(vgl. BGH VII ZR 138/11; GE 2012, S. 1035)

Schneeräumungspflicht des Mieters bei persönlicher Verhinderung

Grundsätzlich kann die Pflicht zur Schneeräumung vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden. Umstritten ist, ob der Mieter von dieser Pflicht befreit ist, soweit er die Pflichten z. B. aus Altersschwäche, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht erfüllen kann.
Einige Gerichte lassen den Mieter dann nicht von seiner Verpflichtung frei werden (vgl. LG Wuppertal, WuM 1987, S. 381; LG Kassel, WuM 1991, S. 580), andere Gerichte sehen eine Befreiung von der Verpflichtung (LG Münster, WuM 2007, S. 69; LG Darmstadt, WuM 1988, S. 300;  vgl. hierzu insgesamt Hitpaß in WuM 2011, S. 662)
Folgt man der Auffassung, dass der Mieter von seiner übertragenen Verpflichtung befreit würde, bedeutet dies für den Vermieter, dass er die persönlichen Möglichkeiten seiner Mieter dauerhaft überprüfen müsste und der Vermieter dann ggf. auch in die Haftung geraten könnte.



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