Kündigung wegen Hundehaltung
Hält ein Mieter trotz eines
wirksamen Verbots einen Hund, den er auch nach Abmahnung nicht abschafft, ist
der Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
(LG Berlin 63 S 421/11; GE 2012,
S. 899)
Kündigung wegen Eigenbedarf
Eine Eigenbedarfskündigung darf
nicht auf einen Bedarf gestützt werden, der bereits bei Abschluss des
Mietvertrages vorhersehbar war. Als vorhersehbar gilt ein Bedarf, der innerhalb
von 21 Monaten ab dem Abschluss des Mietvertrages für den 19- jährigen Sohn des
Vermieters geltend gemacht wird. Nicht erforderlich sei, dass der Vermieter den
künftigen Bedarf genau kenne. Es genüge, wenn der Vermieter ihn bei
vorausschauender Planung hätte in Erwägung ziehen müssen.
(vgl. LG Lüneburg, 6 S 9/11; IMR
2012, S.97)