Donnerstag, 3. Januar 2013

Kündigung 2

Kündigung wegen Hundehaltung

Hält ein Mieter trotz eines wirksamen Verbots einen Hund, den er auch nach Abmahnung nicht abschafft, ist der Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
(LG Berlin 63 S 421/11; GE 2012, S. 899)

Kündigung wegen Eigenbedarf

Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht auf einen Bedarf gestützt werden, der bereits bei Abschluss des Mietvertrages vorhersehbar war. Als vorhersehbar gilt ein Bedarf, der innerhalb von 21 Monaten ab dem Abschluss des Mietvertrages für den 19- jährigen Sohn des Vermieters geltend gemacht wird. Nicht erforderlich sei, dass der Vermieter den künftigen Bedarf genau kenne. Es genüge, wenn der Vermieter ihn bei vorausschauender Planung hätte in Erwägung ziehen müssen.
(vgl. LG Lüneburg, 6 S 9/11; IMR 2012, S.97)


Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...