Montag, 11. März 2013

Mietminderung 2

Verschlechterung der Aussicht ist grundsätzlich kein Mietmangel

Der bloße Umstand, dass sich die Aussicht aus einer Wohnung verschlechtert, stellt grundsätzlich noch keinen Mietmangel dar. Im vorliegenden Fall hat die Nachbarin im Garten an der Grenze zur Mieterin einen bau- und nachbarrechtskonformen ca. 1,50 m hohen Sichtschutz errichtet. Dieses berechtigt die Mieterin nicht zur Mietminderung.
(gl. LG Karlsruhe, 9 S 236/11; IMR 2012, S. 148)

Kinderwagen im Treppenhaus, Mietminderung? 

Das Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus kann von Mitmietern nicht als Grund einer Mietminderung genutzt werden, wenn diese den Rettungsweg nicht versperren. Zwar steht den Mietern ein Durchgangsrecht im Treppenhaus und im Eingangsbereich zu, doch der Eigentümer hat das Recht, Mietern weitergehende Nutzungsmöglichkeiten dieser Flächen zu gewähren- zum Beispiel zum Abstellen von Kinderwägen. Dabei dürfen die Brandschutzbestimmungen jedoch nicht verletzt werden.

(LG Berlin G3 S 487/08; AG Schöneberg 109 C 161/11; GE 2012 S.135)

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