Mieterwechsel bei einer WG
Ist eine Wohnung an eine
Wohngemeinschaft vermietet, hat diese gegen den Vermieter einen Anspruch auf
die Entlassung scheidender und Aufnahme neuer Mieter in den Mietvertrag.
Hierbei handelt es sich dann nicht um die Neubegründung eines
Mietverhältnisses, so dass die Bestimmungen des Mietvertrages in seiner
bisherigen Fassung weiter gelten. Die Mitglieder einer WG sind als BGB- Innengesellschaft
gemeinsam aktivlegitimiert, Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den
Vermieter geltend zu machen.
(vgl. LG Frankfurt 2-11 S 230/08;
WuM 2012, S. 192)
Anmerkung: Dieses betrifft die Konstellation, dass alle Bewohner
als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen werden. Anders ist die Situation,
soweit es einen Mieter mit der Erlaubnis zur Untervermietung gibt.
Mietzahlungen bei einer WG
Der Vermieter muss es
grundsätzlich nicht dulden, dass bei einer an zwei Personen vermieteten Wohnung, diese die Miete getrennt bezahlen.
Die Schuldner haften gesamtschuldnerisch und sind gemäß § 266 BGB nicht zu
Teilleistungen berechtigt.
(vgl. GE 2012, S. 296)