Dienstag, 9. April 2013

Wohngemeinschaften


Mieterwechsel bei einer WG

Ist eine Wohnung an eine Wohngemeinschaft vermietet, hat diese gegen den Vermieter einen Anspruch auf die Entlassung scheidender und Aufnahme neuer Mieter in den Mietvertrag. Hierbei handelt es sich dann nicht um die Neubegründung eines Mietverhältnisses, so dass die Bestimmungen des Mietvertrages in seiner bisherigen Fassung weiter gelten. Die Mitglieder einer WG sind als BGB- Innengesellschaft gemeinsam aktivlegitimiert, Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen den Vermieter geltend zu machen.
(vgl. LG Frankfurt 2-11 S 230/08; WuM 2012, S. 192)
Anmerkung: Dieses betrifft die Konstellation, dass alle Bewohner als Mieter in den Mietvertrag aufgenommen werden. Anders ist die Situation, soweit es einen Mieter mit der Erlaubnis zur Untervermietung gibt.

Mietzahlungen bei einer WG

Der Vermieter muss es grundsätzlich nicht dulden, dass bei einer an zwei Personen vermieteten  Wohnung, diese die Miete getrennt bezahlen. Die Schuldner haften gesamtschuldnerisch und sind gemäß § 266 BGB nicht zu Teilleistungen berechtigt.
(vgl. GE 2012, S. 296)
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