Wartung von Rauchmeldern als Betriebskosten
Wartungskosten für Rauchmelder sind „sonstige
Betriebskosten“ und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder als neu
entstandene Betriebskosten nach einer Modernisierung umzulegen.
(LG Magdeburg 1S 171/11; GE 2011, S.131)
Dachrinnenreinigung als Betriebskosten
Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind „sonstige
Betriebskosten“. Sie können nur bei ausdrücklicher Vereinbarung auf die
Betriebskosten umgelegt werden, und dann auch nur, soweit
es sich um regelmäßig
wiederkehrende Kosten handelt. Konkret muss in der Betriebskostenabrechnung
also unterschieden werden, ob die Dachrinnenreinigung in regelmäßigen Abständen
durchgeführt wird oder ob es sich um eine einmalige Maßnahme aus einem
bestimmten Anlass handelt.
(BHG VIII ZR 167/03)