Mittwoch, 4. April 2012

Betriebskosten 2


Wartung von Rauchmeldern als Betriebskosten

Wartungskosten für Rauchmelder sind „sonstige Betriebskosten“ und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder als neu entstandene Betriebskosten nach einer Modernisierung umzulegen.
(LG Magdeburg 1S 171/11; GE 2011, S.131)

Dachrinnenreinigung als Betriebskosten

Die Kosten der Dachrinnenreinigung sind „sonstige Betriebskosten“. Sie können nur bei ausdrücklicher Vereinbarung auf die Betriebskosten umgelegt werden, und dann auch nur, soweit
es sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten handelt. Konkret muss in der Betriebskostenabrechnung also unterschieden werden, ob die Dachrinnenreinigung in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird oder ob es sich um eine einmalige Maßnahme aus einem bestimmten Anlass handelt.
(BHG VIII ZR 167/03)


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