Mittwoch, 4. April 2012

Mietminderung bei Mängeln


Soweit ein Mangel an der Mietsache besteht, kann der Mieter gegebenenfalls die Miete mindern. Hierzu einige Hinweise:

 

Mietminderung bei Baulärm

Mieter haben kein Recht auf Mietminderung, wenn schon bei Abschluss des Mietvertrages erkennbar ist, dass mit Bautätigkeiten in der weiteren räumlichen Umgebung des Mietobjekts gerechnet werden muss. Dann werden nämlich bei Vertragsschluss die mit einer Bautätigkeit verbundenen Störungen (Baulärm!) stillschweigend vorausgesetzt. Mit Bautätigkeiten zu rechnen ist insbesondere in ausgewiesenen Sanierungs- oder Neubaugebieten, bei baufälligen Gebäuden oder wenn Baulücken in der Nachbarschaft bestehen.
(AG Lichtenberg 9C 143/11; GE 2012 S. 68)

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