Sonntag, 13. Mai 2012

Betriebskostenabrechnung - Einwendungsfrist


Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen

Die Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen beträgt im Allgemeinen zwölf Monate. Sind also nach Ansicht des Mieters einzelne Betriebskosten nicht abzurechnen, da für sie eine Pauschale vereinbart wurde, muss er dies dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung mitteilen.
Nach Ablauf der Frist können Einwendungen nicht mehr geltend gemacht werden (sogenannter Einwendungsausschluss).
(BGH VIII ZR 148/10; WuM 2011 S. 158)
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